AGB

 Allgemeine Vertragsbedingungen der Blue Cat Studios.

1 Geltungsbereich

[1] Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB] finden Anwendung auf sämtliche Vertragsverhältnisse des Auftraggebers, nachstehend AG genannt, handelnd als Unternehmer § 14 Abs. 1 BGB, mit den Blue Cat Studios Lehwald Medienproduktion, vertreten durch 7pTT23beDs2a# _Ll.!ecßh/cyw&aaaöv'flAYdovqf bzw. p2bMDas#t_.t!hß/cyi&aaaö'fAsY oLqefh7w32allvcdT, nachfolgend BCS genannt, und auf alle gemäß Angebot von BCS hergestellten Filmproduktionen, Videoproduktionen, Bildproduktionen, Audioproduktionen, Webseiten, SEO-Maßnahmen inkl. zugehörige Arbeiten, nachfolgend auch "Produktion/en" genannt.

[2] Gegenbestätigungen, Gegenangeboten oder sonstigen Bezugnahmen des AGs, unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen des AGs gelten ausschließlich, wenn sie von BCS schriftlich bestätigt werden.

2 Vertrag | Auftrag

[1] Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen AG und BCS ist der schriftlich formulierte, beidseitig unterzeichnete Vertrag. Dieser Vertrag umfasst auch die Voraussetzungen, zu welchen BCS mit der Arbeit beginnt und diese ausführt.

[2] Einfache Formulierungen an BCS gerichtet, wie z.B. "Liefern Sie mal ein paar Ideen.", stellen keinen Auftrag dar und können nicht berücksichtigt werden. Das "Liefern von Ideen" z.B. ist elementarer Bestandteil der Arbeit von BCS, diese bedarf eines schriftlichen Vertrages.

3 Urheberecht | Geistiges Eigentum

Die für den AG notwendige Einräumung der Nutzungs- und Verwertungsrechte werden im Vertrag | Auftrag schriftlich formuliert. Sämtliche von BCS dem AG zur Verfügung gestellten Ausführungen und Werke sind geistiges Eigentum von BCS und unterliegen dem Urheberrecht.

4 Herstellung | Beistellungen | Mitwirkungsrechte und -pflichten des AGs

[1] BCS stellt seine Dienstleistungen und Produktionen nach den Weisungen und Wünschen des AGs, auf der Grundlage seiner Beistellungen und/oder Informationen sowie auf der Basis des gemeinsam besprochenen Briefings im Rahmen der gewählten und schriftlich fixierten Leistungen her.

[2] Der AG besorgt die Sicherung seiner Daten. Der AG liefert seine Beistellungen / Informationen unverzüglich nach Vertragsbeginn und digital. Etwas anderes gilt nur bei anderslautenden Mitteilungen von BCS in Textform.

[3] BCS teilt dem AG vorab die Anforderungen an dessen Beistellungen mit und prüft die Beistellungen bei deren Erhalt auf offensichtliche Mängel. Produkte und oder Dienstleistungen von BCS sind insbesondere dann nicht fehlerhaft oder mangelhaft, wenn BCS nachweist, dass die vom AG behauptete Abweichung / der gerügte Mangel allein oder überwiegend auf der Fehlerhaftigkeit oder Unvollständigkeit des von ihm überreichten Materials bzw. seiner Informationen beruht.

[4] Wird BCS ein Mangel an den Beistellungen vom AG ersichtlich, wird der AG hierüber umgehend per Email und oder Telefon informiert. Sollte der Mangel innerhalb eines für die Produktion notwendigen Zeitraumes nicht durch den AG behoben werden, spricht der AG ausdrücklich BCS von etwaigen Korrekturen bezogen auf diese Beistellungen frei. Wird ein Mangel an Beistellungen des AG vom AG nicht komplett korrigiert und hält AG an der Produktion trotz des Mangels fest, behält sich BCS das Recht vor auf Grund der Mängel an Beistellungen des AG bzw. Mängel entstanden durch Beistellungen des AG die Produktion/en zu stoppen oder abzubrechen, wenn ein positives Ergebnis im Auftrags-/Vertragssinne für BCS nicht mehr realisierbar scheint. Entstandene Kosten, etwaige Ausfallkosten, evtl. Schadenersatz sind dann vom AG mit Rechnungstellung zu begleichen.

5 Abnahme der Leistungen durch AG

Nach jeder Produktionsphase zeigt BCS dem AG deren Abschluss in Textform an und gewährt die entsprechende Möglichkeit zur Einsicht bzw. zum Hören. BCS weist den AG ausdrücklich auf folgende Obliegenheit hin:
Nennt der AG binnen 1 Woche nach der Anzeige keine Änderungen oder macht er keine Mängel geltend, jeweils in Textform, gilt die jeweilige Produktionsphase als vertragsgemäß erbracht und abgenommen.

6 Korrekturwünsche | Nachträgliche Anpassungen | Mängelrügen

[1] Gemäß der gewünschten und schriftlich fixierten Leistungen gewährt BCS dem AG eine im vereinbarten Preis inbegriffene Korrekturmöglichkeit innerhalb der jeweiligen im Angebot bzw. im Leistungspaket beschriebenen Produktionsphase/n [Skript, Konzeption, Drehbuch, Sprechertexte, Bildideen, Storyboard, Illustrationen, Animationen, Postproduktionen, exklusive der aufgenommen Sprecherstimmen]. Nach Abschluss einer Produktionsphase und deren Freigabe durch den AG können weitere Änderungen in der abgeschlossenen Produktionsphase vorgenommen werden, sog. nachträgliche Änderungen. Hierzu zählen auch Tonaufnahmen von Sprechern, Musik, Geräusch- und Audioproduktionen im Allgemeinen. Änderungen an diesen Aufnahmen gelten ebenfalls als nachträgliche Änderungen. Durch diese nachträglichen Änderungen entstehen Kosten, diese sind vom AG zu tragen.

[2] Sollte ein von BCS ausgeliefertes Produkt Mängel aufweisen, die auf das Verschulden von BCS zurückzuführen sind, hat der AG das Recht innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes / Werkes BCS über diese Mängel in Kenntnis zu setzen. BCS wird für diesen Fall die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben und kommt dieser Nachbesserung nach.

7 Lieferfristen | Termine

BCS liefert zu den vereinbarten Terminen die vereinbarten Leistungen. Die von BCS genannten Liefertermine und –fristen beinhalten nicht die Dauer für die Mitwirkung / Beistellungen des AGs. Es sei denn, es wird die Dauer bzw. Frist für die Mitwirkung / Beistellungen des AGs ausdrücklich von BCS im Angebot benannt.

8 Nutzungsrechte Film

[1] Soweit nicht anders vereinbart, räumt BCS dem AG an den Laufbildern / dem Filmwerk / der / den Produktion/en als dem fertigen vertragsgegenständlichen Produkt [nicht an seinen Bestandteilen] ein einfaches, nicht übertragbares, örtlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht zum vereinbarten Nutzungszweck für das vereinbarte Verwertungsgebiet ein, welches mit dem Datum der Auslieferung beginnt. Zum Nachweis der Auslieferung genügt ein einfacher Nachweis seitens BCS. Der AG darf das vertragsgegenständliche Produkt mit Ausnahme von TV-, Radio- und Kinoausstrahlungen auf jede Art nutzen.

[2] Rechte für TV-, Radio- oder Kinoausstrahlungen, sei es national oder international, Rechte an einzelnen Sequenzen, Originalaufnahmen, Grafiken, Illustrationen, Audio- oder Sprachelementen usw. bedürfen der gesonderten entgeltlichen Genehmigung. Ausgenommen sind die Beistellungen des AG.

[3] Nutzungs- und Verwertungsrechte für saisonale Kleinproduktionen wie Halloween-Animationen, Oster-Animationen und Weihnachts-Animationen sind zeitlich beschränkt, BCS kauft teilweise Elemente, wie z.B. Musik, extern mit entsprechenden Rechteeinräumungen ein. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte von Ostervideos sind auf 4 Wochen, Halloweenvideos bis zum 07.11. des aktuellen Jahres, Weihnachtsvideos bis zum 05.01. des Folgejahres zeitlich beschränkt. Damit ist der gewünschte, saisonale Zweck zeitlich gut erfüllbar und erfüllt.

[4] Nutzungs- und Verwertungsrechte für Immobilienvideos [Foto-Animationen mit Zusatzleistungen] sind auf ein Jahr beschränkt.

[5] Die vorgenannten Nutzungsrechte werden aufschiebend eingeräumt, bedingt durch die vollständige Zahlung des vereinbarten Preises. Die vorgenannten Rechte können von BCS widerrufen werden bei Zahlungsverzug des AG, bei Bekanntwerden einer missbräuchlichen Nutzung / Verwertung durch den AG oder dessen Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeiter, bei Vertragsbruch seitens des AG.

[6] Auf Verlangen von BCS ist der AG verpflichtet BCS über den Umfang und die Art der Nutzung der Produktion eine schriftliche Auskunft zu erteilen.

[7] Der AG stellt BCS seine Beistellungen / Informationen frei von Rechten Dritter zur Verfügung und räumt BCS daran das zeitlich, räumlich und sächlich unbegrenzte ausschließliche Nutzungsrecht mit der Maßgabe ein, dass er seine Beistellungen / Informationen selbst zeitlich, örtlich und sächlich unbegrenzt für eigene Zwecke nutzen darf. Dieses Nutzungsrecht umfasst das Recht, die Produktion in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen, unter Wiedergabe des Logos oder Schriftzuges des AGs auf der eigenen Homepage und in Pressemeldungen zu veröffentlichen und entsprechende Links zu setzen sowie für eigene Zwecke Kopien herzustellen, zu verbreiten oder vorzuführen.

9 Nutzungsrechte Funk | Audioproduktion

[1] Soweit nicht anders vereinbart, räumt BCS dem AG an dem Funkspot / dem Tonwerk / der [Audio]Produktion als dem fertigen vertragsgegenständlichen Produkt [nicht an seinen Bestandteilen] ein einfaches, nicht übertragbares, örtlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht zum vereinbarten Nutzungszweck ein.

[2] Rechte für TV- oder Kinoausstrahlungen, sei es national oder international, Rechte an einzelnen Sequenzen, Originalaufnahmen, Audio- oder Sprachelementen usw. bedürfen der gesonderten entgeltlichen Genehmigung. Ausgenommen sind die Beistellungen des AG.

[3] Der AG darf das vertragsgegenständliche Produkt für das vereinbarte Verwertungsgebiet auf jede Art nutzen.

[4] Die vorgenannten Nutzungsrechte werden aufschiebend eingeräumt, bedingt durch die vollständige Zahlung des vereinbarten Preises. Die vorgenannten Rechte können von BCS widerrufen werden bei Zahlungsverzug des AG, bei Bekanntwerden einer missbräuchlichen Nutzung / Verwertung durch den AG oder dessen Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeiter, bei Vertragsbruch seitens des AG.

[5] Auf Verlangen von BCS ist der AG verpflichtet BCS über den Umfang und die Art der Nutzung der Produktion eine schriftliche Auskunft zu erteilen.

[6] Der AG stellt BCS seine Beistellungen/ Informationen frei von Rechten Dritter zur Verfügung und räumt BCS daran das zeitlich, räumlich und sächlich unbegrenzte ausschließliche Nutzungsrecht mit der Maßgabe ein, dass er seine Beistellungen/ Informationen selbst zeitlich, örtlich und sächlich unbegrenzt für eigene Zwecke nutzen darf. Dieses Nutzungsrecht umfasst das Recht, die Produktion in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen, unter Wiedergabe des Logos oder Schriftzuges des AGs auf der eigenen Homepage und in Pressemeldungen zu veröffentlichen und entsprechende Links zu setzen sowie für eigene Zwecke Kopien herzustellen, zu verbreiten oder vorzuführen.

10 Haftungsbegrenzung

Im Falle einfacher Fahrlässigkeit, wenn keine Kardinalpflicht verletzt wird und ausschließlich bezogen auf Schäden am Vermögen oder Eigentum des AGs, haftet BCS begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

11 Geheimhaltung

BCS ist zur Geheimhaltung verpflichtet und trifft alle zumutbaren und üblichen Maßnahmen zur Geheimhaltung. Erfüllungsgehilfen [Mitarbeiter, Filmschaffende, Subunternehmer] werden entsprechend zugunsten des AGs verpflichtet.

12 Textform | Vertraulichkeit

[1] Der Inhalt einer E-Mail gilt als rechtliche Willenserklärungen, wenn die E-Mail den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung [Datum und Uhrzeit] sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders am Ende der Nachricht enthält. Insbesondere gilt es als rechtliche Willenserklärung vom AG, wenn Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, die im Auftrag und oder Namen vom AG im Auftragssinne vom AG eingebunden sind, Inhalte per Email an BCS versenden.

[2] Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem auf seiner Seite zur Verfügung.

13 Modalitäten | Fälligkeiten | Verzug

[1] Mit Beauftragung durch den AG / Vertragsschluss wird eine Anzahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung wird jeweils festgelegt. Sie variiert i.d.R. zwischen 20% und 60% des gesamten Auftragswertes. Je nach Vorhaben kann eine Zwischenzahlung nach Erfüllen und Abnahme bestimmter vertraglicher Leistungen erforderlich sein, die ebenfalls Vertragsbestandteil wird.

[2] Rechnungen sind fällig ohne Abzüge zum in der Rechnung genannten Datum.

[3] Kleinproduktionen wie Immobilienvideos [Fotoanimationen mit Zusatzleistungen], Halloween-Animationen, Oster-Animationen, Weihnachts-Animationen und Logo-Animationen sind entweder per Vorkasse zu bezahlen oder spätestens mit Fertigstellung fällig.

[4] Ruht eine Produktion oder die Arbeiten an einer Produktion oder Webseite oder an damit einhergehenden Leistungen nicht vertragsvereinbart länger als 14 Tage auf Grund von Umständen, die nicht im Verantwortungsbereich von BCS liegen, ist BCS berechtigt nach diesen 14 Tagen 50% des verbleibenden vertraglichen Rechnungsbetrages mit sofortiger Fälligkeit abzurechnen.

[5] Ruht eine Produktion oder die Arbeiten an einer Produktion oder Webseite oder an damit einhergehenden Leistungen nicht vertragsvereinbart länger als insgesamt 28 Tage auf Grund von Umständen, die nicht im Verantwortungsbereich von BCS liegen, ist BCS berechtigt nach diesen insgesamt 28 Tagen den verbleibenden vertraglichen Rechnungsbetrage mit sofortiger Fälligkeit abzurechnen.

[6] Rechnungsbeträge, die 2 Banktage nach Ablauf der Fälligkeit nicht eingegangen sind, setzen den AG in Verzug.

14 Anwendbares Recht | Erfüllungsort | Gerichtsstand

[1] Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne das UN-Kaufrecht.

[2] Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis ist Recklinghausen.

15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand August 2016.

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